Anspruchberechtigt: Alle LAK-zugehörigen Dienstnehmer
Verwendungszweck: Die Landarbeiterkammer gewährt Unterstützungen an Kammermitglieder in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, insbesondere unter Berücksichtigung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterstützungswerbers. Die Unterstützungen werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, nach Prüfung der Voraussetzungen und ohne Rechtsanspruch gewährt.
Beizubringende Unterlagen: Lohnzettel, Nachweis über Familienbeihilfe, Belege der unverschuldeten Notlage
Beratung und Antragstellung durch den Förderungsreferenten Florian Paulitsch, BSc (Telefon 0463 51 7000-12 – Fax: 0463 51 7000-20)· oder·
E-Mail: florian.paulitsch[at]lakktn.at