Anspruchberechtigt: Alle LAK-zugehörigen Dienstnehmer mit einer einjährigen Kammerzugehörigkeit!
Verwendungszweck: Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Haushaltselektrogeräten und EDV-Anschaffungen – z.B. Küche, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Fernseher, Waschmaschine
Höhe der Förderung: bis zu € 7.000,- (nach vollständiger Rückzahlung erneut bis zu € 7.000,-)
Beizubringende Unterlagen:
Antrag sowie Bonitätsprüfung (inkl. Lohnzettel), Auftragsbescheinigung mit Anzahlungsvermerk oder Rechnungen (nicht älter als 6 Monate!), Bankverbindung
Beratung und Antragstellung durch den Förderungsreferenten Florian Paulitsch, BSc (Telefon 0463 51 7000-12 – Fax: 0463 51 7000-20 oder E-Mail: florian.paulitsch[at]lakktn.at)