Anspruchberechtigt: Alle LAK-zugehörigen Dienstnehmer mit einer einjährigen Kammerzugehörigkeit!
Für Bildungs- oder Gesundheitsmaßnahmen können Anspruchsberechtigte für sich und ihre Kinder ein zinsenloses Darlehen in Anspruch nehmen. Die geplanten Maßnahmen sowie die geschätzten Kosten sind schriftlich nachzuweisen.
Höhe der Förderung: bis zu € 3.000,- (nach vollständiger Rückzahlung wiederkehrend bis zu € 3.000,-)
Beizubringende Unterlagen:
Antrag sowie Bonitätsprüfung (inkl. Lohnzettel),
Anmeldebestätigung, Einschreibevermerke, Kostenvoranschlag etc.
Beratung und Antragstellung durch den Förderungsreferenten Florian Paulitsch, BSc (Telefon 0463 51 7000-12 – Fax: 0463 51 7000-20 oder
E-Mail: florian.paulitsch[at]lakktn.at)