Arbeitnehmerveranlagung 2024 – So sichern Sie sich Ihre Steuer-Rückzahlung!

Die Arbeitnehmerveranlagung ist möglich, sobald der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt. Meist geschieht dies bis Mitte/Ende Februar des darauffolgenden Jahres. Für Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferialpraktikanten und Dienstnehmer, die während des Jahres den Arbeitsplatz gewechselt oder in Karenz gegangen sind oder nicht durchgehend beschäftigt waren, kann es jedenfalls zu einer Gutschrift kommen. Hier teilt das Finanzamt die Einkünfte auf das ganze Jahr auf, was bis zur Rückerstattung der kompletten Lohnsteuer führen kann. In manchen Fällen kommt es sogar zur Erstattung von Negativsteuern.

Im Folgenden wollen wir Sie an einige Punkte, welche bei der Arbeitnehmerveranlagung noch Berücksichtigung finden, erinnern:

  • Werbungskosten
  • Pendlerpauschale
  • Familienbonus
  • Homeoffice
  • Kosten aufgrund von Krankheit und Behinderung

So machen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung

Die Einreichung erfolgt am einfachsten online über FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at). Alternativ können Sie das Formular L1 per Post an Ihr zuständiges Finanzamt senden. Die Frist zur Einreichung endet für das Jahr 2024 grundsätzlich am 31. Dezember 2029, aber je früher Sie den Antrag stellen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld!

Wichtige Tipps:

  • Sammeln Sie alle relevanten Belege (z. B. für Arbeitsmittel, Fortbildungen, Spenden, medizinische Kosten etc.).
  • Prüfen Sie, ob sich eine freiwillige Veranlagung für Sie lohnt – besonders, wenn Sie schwankende Einkünfte hatten oder nur zeitweise gearbeitet haben.

 

Kommt es im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wider Erwarten zu einer Nachforderung, kann der Antrag innerhalb eines Monats mittels Berufung zurückgezogen werden.

Nutzen Sie die Chance und holen Sie sich Ihr Geld zurück! Eine Arbeitnehmerveranlagung ist in vielen Fällen einfacher als gedacht und kann sich finanziell richtig lohnen.

Weitere Auskünfte rund um die Arbeitnehmerveranlagung erhalten Sie bei uns im Kammeramt. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Antragstellung behilflich.
Kontakt: Barbara Lauffer
Tel.: 0463 51 7000-13
E-Mail:
barbara.lauffer[at]lakktn.at

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