Anspruchberechtigt: LAK-zugehörige Dienstnehmer welche in der Urproduktion beschäftigt sind (z. B. Landarbeiter, Forstarbeiter, Traktorfahrer, Melker, Wirtschafter, Gärtner usw. auch Arbeiter und Angestellte von Vereinen, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften haben Anspruch auf einen Investitionszuschuss, ebenso die Berufsgruppe der Förster) mit einer mindestens dreijährigen LAK-Zugehörigkeit!
Verwendungszweck: Eigenheimneubau, Eigenheimankauf, Ankauf einer Eigentumswohnung, Zu-, Um- und Ausbau des Eigenheimes.
Beizubringende Unterlagen:
Staatsbürgerschaftsnachweis
Meldezettel
Grundbuchsauszug (Kaufvertrag)
Jahreslohnzettel
Einkommensbescheinigung des Ehepartners (Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid, etc.)
Verpflichtungserklärung (liegt im Kammeramt)
Bauplan – behördlich bewilligt
Baubewilligungsbescheid
Kostenvoranschläge
Finanzierungsplan
Bankverbindung
Beratung und Antragstellung durch den Förderungsreferenten Florian Paulitsch, BSc (Telefon 0463 51 7000-12 – Fax: 0463 51 7000-20)· oder·
E-Mail: florian.paulitsch[at]lakktn.at