1) Der Zuschuss zur Familienzeit ist eine Beihilfe, die bei Inanspruchnahme des „Papamonats“ beantragt werden kann. Diese soll die Vater-Kind Beziehung stärken und für die Entlastung der Mutter sorgen.
2) Als Förderungsnehmer kommen alle umlagepflichtigen Mitglieder der Landarbeiterkammer für Kärnten in Frage, sofern sie vor der Familienzeit (Papamonat) bereits für mindestens 6 Monate kammerumlagepflichtig waren.
3) Dem Antrag ist die Mitteilung des zuständigen Krankenversicherungsträgers beizulegen, aus dem die Zuerkennung des Leistungsanspruches über den Familienzeitbonus hervorgeht oder eine Bestätigung einer mit dem Dienstgeber getroffenen Karenzierungsvereinbarung für die Dauer von 28 bis 31 Tagen innerhalb von 91 Tagen ab Geburt des Kindes. In diesem Fall ist dem Antrag ebenfalls die Geburtsurkunde des Kindes beizulegen.
4) Die Förderung kann pro erhaltenen Familienzeitbonus bzw. konsumiertem Papamonat einmal beantragt werden.
5) Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig € 350,00. Die Anträge sind ab 01.01.2024 einzureichen, können jedoch auch rückwirkend für das Jahr 2023 beantragt werden.
6) Der Antrag ist mitsamt den Nachweisen bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des geförderten Jahres vorzulegen.
7) Auf Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Beratung und Antragstellung durch den Förderungsreferenten Florian Paulitsch, BSc (Telefon 0463 51 7000-12 – Fax: 0463 51 7000-20· oder E-Mail: florian.paulitsch[at]lakktn.at)