Sämtliche Landarbeitsordnungen in den Ländern werden zusammengefasst und sollen ab 2021 bundesweit im neuen Landarbeitsgesetz Geltung finden. Die Rechtsreferenten der einzelnen Landarbeiterkammern arbeiteten die Besonderheiten aus den Ländergesetzen heraus, sodass dabei keine Rechte der Dienstnehmer verloren gehen. Zur Stellungnahme