Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Kollektivvertragslöhne um 2,40% – Einmalzahlung in der Höhe von € 50,- (Basis Vollzeitbeschäftigung und Auszahlung mit dem Weihnachtsgeld)
- Erhöhung der Zulagen im § 6 Abs. 3 und § 7 Abs.2 um 2,40%
- Neudefinierung der Motorsägenpauschalien § 7, Abs. 1 und 2
- Anpassung des §12 Entgeltfortzahlung, an die neuen gesetzlichen Vorgaben
- Neudefinierung von ganztägigen Zeitausgleich im § 4 Abs. 2
- Zur Lohntabelle
Geltungstermin: 1. Jänner 2019
Laufzeit: 12 Monate