1) Der „KLEKI“ ist eine Beihilfe, die bei Inanspruchnahme einer stationären oder ambulanten, jedenfalls professionellen Kinderbetreuung konsumiert werden kann und damit den beruflichen Wiedereinstieg erleichtern soll.
2) Als Förderungsnehmer kommen alle Mitglieder der Landarbeiterkammer für Kärnten in Frage, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 12 Monate die Kammerumlage entrichtet haben.
3) Die Förderung kann pro Kind und Jahr für jenen Elternteil, der aus der Kinderbetreuungszeit in ein Arbeitsverhältnis wechselt und Kammerumlage entrichtet, beansprucht werden.
4) Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich € 150,00 und kann bis zum Pflichtkindergartenjahr des Kindes gewährt werden.
5) Der Antrag ist mitsamt den Rechnungen und Zahlungsbelegen über die professionelle Betreuungseinrichtung bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des geförderten Jahres vorzulegen.
Beratung und Antragstellung durch den Förderungsreferenten Florian Paulitsch, BSc (Telefon 0463 51 7000-12 – Fax: 0463 51 7000-20· oder E-Mail: florian.paulitsch[at]lakktn.at)